· 

Neue Fassung der TRGS 519

Seit dem 31.03.2022 ist eine neue Fassung der TRGS 519* in Kraft.

Es wurden die Anlagen 9 und 10 geändert.

 

Die Expositions-Risiko-Matrix in Anlage 9 wurde um einige weitere emissionsarme Verfahren ergänzt (die vollständige Liste findet sich nach wie vor in der DGUV Information 201-012).

 

Die alternative Qualifikation für Aufsichtführende emissionsarmer Verfahren wurde um das „Kombinationsmodul Grundkenntnisse Asbest + Q1E“ erweitert. Bei einer Kombination sind Zeiteinsparungen möglich, weil identische Inhalte nicht doppelt vermittelt werden müssen.

Ebenso wurde die Rolle der Körperschaften öffentlichen Rechts bei dem Modul Q1E konkretisiert: Aus „in Zusammenarbeit mit“ wurde „in der Verantwortung von“.

 

Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass das Schulungen des Moduls Q1E nur von Körperschaften öffentlichen Rechts (Innungen, Kammern, Berufsgenossenschaften,  ….) veranstaltet werden dürfen. Da keine staatliche Zulassung erforderlich ist, ist diese Einschränkung aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, um ein adäquates Ausbildungsniveau zu ermöglichen und Missbrauch entgegen zu wirken.

 

Wichtig zu wissen: Alle Betriebe, die mit Asbest umgehen, müssen weiterhin mindestens über eine verantwortliche Person mit vollwertiger Sachkunde verfügen (bei zulassungspflichtigen Betrieben mit sachkundigem Vertreter).

 

* Bitte beachten Sie, dass die hinterlegte Datei dem Stand 31.03.2022 entspricht.

Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier.