Zulassungspflicht ausgeweitet!
Am 20.12.2025 trat eine überarbeitete Gefahrstoffverordnung mit wichtigen Änderungen in Kraft.
Neben redaktionellen Änderungen (ungültige Verweise entfernt) und Änderungen bei Bioziden findet sich eine Änderung, die für viele Betriebe eine Änderung mit sich bringt:
Abbrucharbeiten erfordern nun auch im niedrigen und mittleren Risikobereich eine Zulassung! (§11a Absatz 4a). Die Übergangsfrist endet am19.12.2026!

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