Ab sofort gelten die in der TRGS 519 als Anlagen 1.1. bis 1.4. angehängten Formulare nicht mehr. Statt dessen sind die in der Bekanntmachung vom BMAS
Bekanntmachung des BMAS vom 20.8.2025 - IIIb3- 35125
zu „Zulassung und Anzeige“ für die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-,
Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
enthaltenen Formulare zu verwenden. Sie finden diese bei uns zum Download.

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