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Zulassung und Anzeige

Die Regelungen zur Zulassung und Anzeige haben sich geändert. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

 

Zulassung und Anzeige neu geregelt!

Neue Formulare, neue Regelungen und erweiterte Anforderungen an die Zulassung

 

 

 

Die Regelungen zur Zulassung und Anzeige haben sich umfassen geändert. Hier die wesentliche Fakten in der Übersicht:

 

Erweiterte Zulassungspflichten

Abbrucharbeiten sind ein auch im Bereich niedrigen und mittleren Risikos zulassungspflichtig. Die Zulassung kann mit Abgabe der unternehmensbezogenen Anzeige erfolgen.

 

Zulassung befristet

Zulassungen werden nur noch für sechs Jahre erteilt.

 

Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit

Bei allen Arbeiten im Bereich mittleren Risiko müssen nun ergänzend Ort und Zeit angezeigt werden (Anlage 1.2).

 

Neue Formulare!

Die Formulare aus der TRGS 519 (Fassung 28.02.2025) sind nicht mehr zu verwenden. Die aktuellen Anzeigeformulare können Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder bei uns herunterladen. 

 

Übersicht

 

 

Quelle der Abbildung: Bekanntmachung des BMAS vom 20.8.2025 - IIIb3- 35125

Download
Änderungen zur Zulassung und Anzeige, Übersicht.
Übersicht über die wichtigsten Regelungen zur Zulassung und Anzeige bei Arbeiten mit Asbest.
Zulassung und Anzeige.pdf
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