Die Regelungen zur Zulassung und Anzeige haben sich geändert. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Zulassung und Anzeige neu geregelt!
Neue Formulare, neue Regelungen und erweiterte Anforderungen an die Zulassung
Die Regelungen zur Zulassung und Anzeige haben sich umfassen geändert. Hier die wesentliche Fakten in der Übersicht:
Erweiterte Zulassungspflichten
Abbrucharbeiten sind ein auch im Bereich niedrigen und mittleren Risikos zulassungspflichtig. Die Zulassung kann mit Abgabe der unternehmensbezogenen Anzeige erfolgen.
Zulassung befristet
Zulassungen werden nur noch für sechs Jahre erteilt.
Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit
Bei allen Arbeiten im Bereich mittleren Risiko müssen nun ergänzend Ort und Zeit angezeigt werden (Anlage 1.2).
Neue Formulare!
Die Formulare aus der TRGS 519 (Fassung 28.02.2025) sind nicht mehr zu verwenden. Die aktuellen Anzeigeformulare können Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder bei uns herunterladen.
Übersicht
Quelle der Abbildung: Bekanntmachung des BMAS vom 20.8.2025 - IIIb3- 35125

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