Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4a

Mit der Sachkunde nach Anlage 4a dürfen Arbeiten an Asbestzementprodukten ausgeführt werden. Das sind z.B. Abbruch von Asbestzementdächern und Fassaden oder Rohrleitungen. 

 

=> Die Praxis zeigt, dass viele Auftraggeber bei der Ausschreibung eine Sachkunde nach Anlage 4c fordern. Daher raten wir grundsätzlich zur Anlage 4c. Gerne beraten wir Sie dazu.

 

Inhalte:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren 
  • Verwendung von Asbestzement
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbestzement,
  • Personelle Anforderungen 
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Arbeitsverfahren
  • Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe 
  • Prüfung

Prüfung:

Die Prüfung dauert 45 Minuten und wird vor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgelegt; dazu kommt ein Beamter zum Lehrgangsort. Prüfungssprache ist Deutsch, Dolmetscher oder elektronische Übersetzer sind nicht zugelassen. Bitte denken Sie an Ihren Personalausweis! 

 

Dauer:

2 Tage

Unsere Inhouse-Schulungen

Wir führen die Sachkundelehrgänge im gesamten Bundesgebiet bei Ihnen im Unternehmen durch. So sparen Sie Zeit und Kosten. 

Wir übernehmen die Anmeldung des Lehrgangs und die gesamte Koordination mit der zuständigen Behörde. 


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